Ratgeber · No-Shows und Ausfälle

Ausfallgebühr beim Friseur und im Kosmetikstudio: Was erlaubt ist

Für Friseure, Barbershops, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Wimpernstudios · 6 Minuten Lesezeit · geprüft am 14. Oktober 2026

Kurz gesagt

Eine Ausfallgebühr ist grundsätzlich erlaubt, wenn du sie vor der Buchung klar vereinbart hast. Sie darf nicht höher sein als der Schaden, der dir normalerweise entsteht, und deine Kundin muss einen geringeren Schaden nachweisen dürfen. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht, deshalb sind klare Regeln und eine Anzahlung oft der sicherere Weg.

Darfst du eine Ausfallgebühr verlangen?

Kurz gesagt: ja, unter Bedingungen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält Ausfall- und No-Show-Gebühren für grundsätzlich zulässig, wenn sie wirksam vereinbart wurden und die Kundin bei der Buchung ausdrücklich auf die Stornobedingungen hingewiesen wurde. Gleichzeitig betont sie, dass es keine einheitliche Rechtsprechung gibt. Im Streit entscheidet am Ende ein Gericht über das Ob und die Höhe.

Für dich heißt das: Eine Gebühr, von der die Kundin erst nach dem verpassten Termin erfährt, kannst du praktisch vergessen. Eine Regel, die sie vor der Buchung gesehen und akzeptiert hat, steht auf viel festerem Boden.

  • Die Regel steht sichtbar auf der Buchungsseite oder am Telefon wird sie genannt.
  • Die Kundin bestätigt sie bei der Buchung (zum Beispiel per Häkchen).
  • Die Bestätigungsmail wiederholt die Regel in einem Satz.
  • Die Kundin kann einfach und rechtzeitig absagen.

Die Rechtsgrundlage: Annahmeverzug

Wenn eine Kundin einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, kommt sie in Annahmeverzug. Bei einem Dienstvertrag regelt das § 615 BGB: Du kannst die vereinbarte Vergütung verlangen, musst dir aber anrechnen lassen, was du durch den Ausfall sparst oder anderweitig verdienst.

Ob ein Haarschnitt oder eine Maniküre ein Dienstvertrag oder eher ein Werkvertrag ist, ist nicht eindeutig geklärt. Beim Werkvertrag gibt es mit § 642 BGB eine eigene Regel, die einen Anspruch auf angemessene Entschädigung vorsieht. Für deine Praxis ändert das wenig: In beiden Fällen brauchst du einen fest reservierten Termin, und du darfst nicht mehr verlangen, als dir wirklich entgeht.

Wie Gerichte Friseur- und Kosmetikleistungen einordnen, ist strittig. Verlass dich nicht darauf, dass eine bestimmte Gebühr in jedem Fall durchsetzbar ist.

Wie hoch darf die Ausfallgebühr sein?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Wenn du in deinen Bedingungen eine Pauschale festlegst, gilt § 309 Nr. 5 BGB. Die Pauschale ist unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigt oder wenn du der Kundin nicht ausdrücklich erlaubst, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Was dir entgeht, ist meist dein Preis für die Leistung, abzüglich dessen, was du sparst. Bei Farbe oder Gel sparst du Material. Füllst du den Termin mit einer anderen Kundin, ist dein Schaden kleiner oder gleich null.

Leistung (Beispiel)PreisErsparte Kosten (geschätzt)Vertretbare Pauschale
Herrenschnitt, 30 Min.32 €kaumbis 30 €
Färben und Schnitt, 2 Std.120 €ca. 15 € Farbebis 100 €
Neumodellage Gel, 2 Std.70 €ca. 8 € Materialbis 60 €
Wimpern Neuset, 2 Std.110 €ca. 10 € Materialbis 90 €

Die Tabelle ist ein Rechenbeispiel, kein Richtwert aus Urteilen. Viele Betriebe bleiben bewusst darunter, etwa bei 50 Prozent des Preises. Das wirkt fair und senkt das Risiko, dass ein Gericht die Pauschale kippt.

Schreib in deine Regel immer dazu: „Dir bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.“ Ohne diesen Satz ist eine Pauschale in AGB angreifbar.

Und wenn die Kundin krank ist?

Das ist der heikelste Punkt. Annahmeverzug setzt nach dem Gesetz kein Verschulden voraus. Theoretisch müsste also auch zahlen, wer plötzlich Fieber bekommt. Ob Verschulden eine Rolle spielt, ist aber umstritten, auch die Verbraucherzentrale sieht das als offene Frage.

Unsere Empfehlung: Verzichte bei Krankheit auf die Gebühr, wenn die Kundin so früh wie möglich absagt. Viele Betriebe machen das so, manche verlangen ein Attest. Du verlierst dabei wenig, denn wer ehrlich krank absagt, kommt meist wieder. Wer dagegen ohne Nachricht fehlt, ist der eigentliche Fall für die Gebühr.

  • Kein Erscheinen ohne Nachricht: Gebühr nach deiner Regel.
  • Absage wegen Krankheit vor dem Termin: in der Regel kulant verzichten.
  • Zweiter kurzfristiger Ausfall in kurzer Zeit: künftig nur noch mit Anzahlung buchen lassen.

So führst du eine Ausfallgebühr richtig ein

  1. Lege eine Absagefrist fest, zum Beispiel 24 oder 48 Stunden vor dem Termin. Längere Fristen passen zu langen Terminen.
  2. Rechne für deine wichtigsten Leistungen aus, was dir bei einem Ausfall wirklich entgeht, und setz die Gebühr darunter an.
  3. Schreib die Regel auf deine Buchungsseite, und zwar vor dem Button zum Buchen, nicht versteckt in den AGB.
  4. Lass die Kundin die Regel bei der Buchung bestätigen. Bei Telefonbuchungen nennst du sie im Gespräch und schickst sie per Mail hinterher.
  5. Wiederhole die Regel in der Bestätigung und in der Erinnerung vor dem Termin, zusammen mit einem Link oder einer Nummer zum Absagen.
  6. Häng die Regel zusätzlich gut sichtbar im Laden aus.

Mustertext für deine Buchungsseite

Diesen Text kannst du anpassen und übernehmen. Er ist ein Muster ohne Gewähr und ersetzt keine Prüfung durch eine Anwältin.

„Dein Termin ist fest für dich reserviert. Wenn du nicht kommen kannst, sag bitte bis spätestens 24 Stunden vorher ab, per Link in der Bestätigungsmail oder telefonisch. Dann ist die Absage kostenlos.“

„Bei einer späteren Absage oder wenn du ohne Absage nicht erscheinst, berechnen wir eine Ausfallgebühr von 50 Prozent des Preises der gebuchten Leistung. Können wir den Termin anderweitig vergeben, entfällt die Gebühr. Dir bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.“

„Bei plötzlicher Krankheit melde dich bitte so früh wie möglich. Dann finden wir gemeinsam eine Lösung.“

Anzahlung statt Rechnung im Nachhinein

Selbst eine wirksame Ausfallgebühr musst du erst einmal bekommen. Eine Rechnung über 30 € an jemanden, der nicht erschienen ist, wird oft nicht bezahlt, und ein Mahnverfahren lohnt sich für solche Beträge selten.

Deshalb setzen viele Studios auf eine Anzahlung bei der Buchung, die bei rechtzeitiger Absage zurückgeht und bei einem Ausfall verrechnet wird. Das ist vor allem bei langen Terminen und Neukundinnen sinnvoll. In Praxsy kannst du dafür eine Anzahlung über dein eigenes Stripe-Konto verlangen, die Erstattung bei rechtzeitiger Absage läuft dann über den Absage-Link.

Ausblick: Kommt ein Gesetz?

Die Justizministerkonferenz hat im Juni 2025 das Bundesjustizministerium gebeten zu prüfen, wie No-Show-Klauseln rechtssicherer werden können, ausdrücklich auch für Friseure und Kosmetikstudios. Ein Ergebnis oder ein Gesetz gibt es nach unserem Stand (Oktober 2026) nicht. Bis dahin gelten die allgemeinen Regeln aus diesem Artikel.

Häufige Fragen

Ist eine Ausfallgebühr beim Friseur rechtens?

Grundsätzlich ja, wenn sie vor der Buchung klar vereinbart wurde und nicht höher ist als der Schaden, der normalerweise entsteht. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es aber nicht.

Wie hoch darf eine Ausfallgebühr sein?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Eine Pauschale darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und die Kundin muss einen geringeren Schaden nachweisen dürfen (§ 309 Nr. 5 BGB). Ersparte Materialkosten und eine Nachbesetzung werden angerechnet.

Muss ich die Ausfallgebühr zahlen, wenn ich krank bin?

Das ist umstritten. Annahmeverzug setzt kein Verschulden voraus, die Frage ist aber nicht abschließend geklärt. Viele Betriebe verzichten bei Krankheit und früher Absage freiwillig auf die Gebühr.

Darf ich eine Ausfallgebühr verlangen, wenn ich sie vorher nicht vereinbart habe?

Ohne vorherige Vereinbarung ist das schwer durchzusetzen. Kündige die Regel künftig sichtbar bei der Buchung an und lass sie bestätigen.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Steuerberatung, deine Kammer oder eine Anwältin.

Quellen

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