Anzahlung bei Terminbuchung verlangen: Höhe, Regeln, Steuer
Für Kosmetikstudios, Nagelstudios, Wimpernstudios, Friseure, Selbstzahler-Praxen · 5 Minuten Lesezeit · geprüft am 14. Oktober 2026
Kurz gesagt
Eine Anzahlung bei der Terminbuchung ist erlaubt und der wirksamste Schutz gegen Ausfälle, weil du das Geld schon hast. Üblich ist ein Teil des Preises, der auf die Rechnung angerechnet, bei rechtzeitiger Absage erstattet und bei Nichterscheinen einbehalten wird. Wichtig sind klare Regeln vor der Buchung, eine Höhe, die deinen echten Ausfall nicht übersteigt, und der Blick auf Umsatzsteuer und Widerrufsrecht.
Wann sich eine Anzahlung lohnt
Eine Anzahlung für alle Termine schreckt manche Stammkundin ab, die seit Jahren zuverlässig kommt. Sinnvoll ist sie vor allem dort, wo ein Ausfall richtig weh tut:
- Lange Termine: Ein Wimpern-Neuset oder Färben mit Schnitt blockiert zwei Stunden oder mehr, die du kurzfristig kaum füllst.
- Neukundinnen: Wer dich noch nicht kennt, sagt leichter einfach nicht ab.
- Materialkosten: Wenn du für den Termin etwas bestellst oder vorbereitest.
- Wiederholte Ausfälle: Wer zweimal ohne Absage gefehlt hat, bucht künftig nur noch mit Anzahlung.
- Stoßzeiten: Samstage oder Termine vor Feiertagen, die du sonst sicher vergeben hättest.
Ein guter Einstieg: Anzahlung nur für Neukundinnen und für Leistungen ab 60 Minuten. So schützt du die teuren Lücken, ohne Stammkundinnen zu verärgern.
Wie hoch sollte die Anzahlung sein?
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Gängig sind 20 bis 50 Prozent des Preises oder ein fester Betrag. Entscheidend ist: Wenn du die Anzahlung bei einem Ausfall behältst, wirkt sie wie eine Ausfallpauschale. Dann darf sie nach § 309 Nr. 5 BGB nicht höher sein als der Schaden, der dir gewöhnlich entsteht, und die Kundin muss einen geringeren Schaden nachweisen dürfen.
| Leistung (Beispiel) | Preis | Anzahlung 30 % | Anzahlung fest |
|---|---|---|---|
| Maniküre mit Gel | 45 € | 13,50 € | 15 € |
| Neumodellage Gel | 70 € | 21 € | 20 € |
| Wimpern Neuset | 110 € | 33 € | 30 € |
| Färben und Schnitt | 120 € | 36 € | 40 € |
| Gesichtsbehandlung 90 Min. | 95 € | 28,50 € | 30 € |
Die Zahlen sind Rechenbeispiele. Sie liegen deutlich unter dem Preis, damit die Anzahlung auch nach Abzug ersparter Materialkosten nicht über deinem Ausfall liegt.
Die drei Regeln, die du vorher festlegen musst
Eine Anzahlung funktioniert nur, wenn die Kundin vor dem Bezahlen genau weiß, was mit ihrem Geld passiert. Lege diese drei Punkte fest und nenne sie bei der Buchung:
- Anrechnung: Die Anzahlung wird beim Termin vollständig auf den Preis angerechnet.
- Erstattung: Sagt die Kundin bis zu deiner Frist ab (zum Beispiel 24 oder 48 Stunden vorher), bekommt sie die Anzahlung vollständig zurück. Alternativ kannst du ein Umbuchen anbieten, aber die Erstattung sollte möglich sein.
- Einbehalt: Bei späterer Absage oder Nichterscheinen behältst du die Anzahlung. Füllst du den Termin anderweitig, solltest du sie trotzdem erstatten oder anrechnen.
Behalte keine Anzahlung ein, über deren Einbehalt die Kundin vor der Zahlung nicht informiert war. Das ist rechtlich angreifbar und kostet dich Vertrauen.
Widerrufsrecht bei Online-Buchung
Bucht und bezahlt eine Kundin online, kann ein Fernabsatzvertrag vorliegen. Dann hätte sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Gesetz nimmt in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Dienstleistungen „im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ aus, wenn ein bestimmter Termin vereinbart ist.
Ob Friseur-, Nagel- oder Kosmetikleistungen unter diese Ausnahme fallen, ist offen. Wir haben dazu keine klare Rechtsprechung gefunden. Sicherer ist es, bei Online-Buchungen eine Widerrufsbelehrung bereitzustellen und die Kundin bestätigen zu lassen, dass du bei einem Termin innerhalb der Widerrufsfrist auf ihren Wunsch vorzeitig mit der Leistung beginnst. Lass die genaue Formulierung von einer Anwältin prüfen.
Umsatzsteuer auf Anzahlungen
Bist du umsatzsteuerpflichtig, entsteht die Umsatzsteuer bei Anzahlungen schon mit der Vereinnahmung, nicht erst mit dem Termin. Das regelt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG. Die Steuer fällt für den Voranmeldungszeitraum an, in dem das Geld eingeht.
Beispiel: Eine Kundin zahlt im März 30 € Anzahlung für einen Termin im April. Bei 19 Prozent stecken darin 4,79 € Umsatzsteuer, die in die März-Voranmeldung gehören. Erstattest du die Anzahlung später, wird die Steuer entsprechend korrigiert.
Ob eine einbehaltene Anzahlung bei einem Ausfall steuerlich als Entgelt oder als nicht steuerbarer Schadensersatz gilt, solltest du mit deiner Steuerberatung klären. Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus.
So kassierst du die Anzahlung
- Überweisung: kostet nichts, aber du musst den Eingang prüfen und Termine bis dahin vorläufig halten. Viel Handarbeit.
- PayPal oder Zahlungslink: schnell, aber Zuordnung und Erstattung machst du von Hand.
- Zahlung direkt in der Online-Buchung: Die Kundin zahlt beim Buchen, der Termin ist erst dann fest. Erstattung bei rechtzeitiger Absage kann automatisch laufen.
Achte bei jedem Zahlungsdienst auf die Gebühren pro Zahlung und darauf, ob bei einer Erstattung Gebühren an dir hängen bleiben. Frag das vor dem Start nach, damit kleine Anzahlungen sich am Ende noch lohnen.
In Praxsy läuft die Anzahlung über dein eigenes Stripe-Konto: Du legst fest, ob sie für alle oder nur für Neukundinnen gilt, und bei Absage über den Link innerhalb der Frist geht das Geld automatisch zurück.
Mustertext für deine Buchungsseite
Ein Muster ohne Gewähr, das du an deine Fristen und Beträge anpasst:
„Für diesen Termin zahlst du bei der Buchung eine Anzahlung von 30 €. Sie wird beim Termin vollständig mit dem Preis verrechnet.“
„Sagst du bis 48 Stunden vor dem Termin ab, bekommst du die Anzahlung vollständig zurück. Bei einer späteren Absage oder wenn du nicht erscheinst, behalten wir die Anzahlung ein. Können wir den Termin anderweitig vergeben, erstatten wir sie. Dir bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.“
Häufige Fragen
Darf ein Kosmetikstudio eine Anzahlung verlangen?
Ja. Eine Anzahlung kannst du frei vereinbaren. Wichtig ist, dass die Kundin vor der Zahlung weiß, wann sie das Geld zurückbekommt und wann du es einbehältst.
Wie hoch darf eine Anzahlung im Nagelstudio sein?
Eine feste Grenze gibt es nicht, üblich sind 20 bis 50 Prozent des Preises. Behältst du sie bei einem Ausfall, darf sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen (§ 309 Nr. 5 BGB).
Muss ich die Anzahlung zurückzahlen, wenn die Kundin absagt?
Bei einer Absage innerhalb deiner vereinbarten Frist ja. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kannst du sie einbehalten, wenn das vorher klar vereinbart war.
Muss ich auf eine Anzahlung Umsatzsteuer zahlen?
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, ja, und zwar schon im Voranmeldungszeitraum, in dem die Anzahlung eingeht (§ 13 UStG). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Steuerberatung, deine Kammer oder eine Anwältin.